Ein herzliches Willkommen
Tanzen ist gesund und macht glücklich
So fing es an
Gründung der Tanzabteilung
Die Tanzabteilung des SKV Unterensingen wurde im Jahr 1981 gegründet. Angeregt wurde die Gründung von Horst Mändle. Bei den Gründungsverhandliungen gab es lange und intensive Gespräche mit der Vorstandschaft. Die Befürchtung der Vorstandschaft war, dass die Abteilung dem Gesamtverein zu viel Geld kostet. Deshalb wurde vereinbart, dass die Tanzabteilung den Hauptverein nichts kostet und die Abteilung ihre Tanz- und Übungsleiter selbst finanziert. Ein kleiner Zuschuss für Tanzschallplatten konnte man uns dann doch genehmigen.
Erster Abteilungsleiter war damals Franz Palinkas. 1984 hat die Abteilungsleitung Frau Ute Thumm übernommen. Von 1988 bis 2007 lag die Abteilungsleitung in den Händen von Ingrid Bauer; von 2008 bis 2010 bei Desiree Kurzka; von 2011 bis 2017 bei Peter Geffers und seit 2018 ist Anita Lattner Abteilungsleiterin.
Mitgliedschaft
Beitrittserklärung
Lastschriftmandat für
Abteilungsbeitrag
Beiträge ab 01.01.2024
Ab 2024 sind laut Hauptversammlungsbeschluss folgende Jahresbeiträge gültig:
10 € - Bearbeitungsgebühr (einmalig)
110 € - Einzelbeitrag
190 € - Familienbeitrag
72 € - Kinder, Jugendliche, Studenten, Auszubildende, Rentner
beitragsfrei - Wehrdienstleistende, FSJ, FÖJ, BFD, Ehrenmitglieder
100 € - Umlage pro Paar für die Tanzsportabteilung
Unter den Familienbeitrag fallen Kinder bis einschließlich 18 Jahren und ihre Eltern, sofern diese Beitragsart günstiger als die Summe der Einzelbeiträge ist. Der Kinder- und Jugendbeitrag gilt für Personen bis einschließlich 18 Jahren. Frauen und Männer ab 67 Jahren sowie Berufs-* bzw. Erwerbsunfähige* fallen unter den Rentnerbeitrag. Wehrdienstleistende* sowie FSJ-*, FÖJ-* und BFD Absolventen* sind für ein Jahr beitragsfrei. Ehrenmitglied wird man nach 50-jähriger ordentlicher Mitgliedschaft, die mit 18 Lebensjahren beginnt. Unter den Einzelbeitrag fallen alle Personengruppen, die keiner der bisher genannten Gruppen angehören.
Studenten und Auszubildende über 18 Jahren und mit * markierte Gruppen müssen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Eintritt
Das Beitrittsformular ist einem Übungsleiter oder Vorstandsmitglied zu übergeben oder in den SKVBriefkasten einzuwerfen (Fabrikstr. 32, Unterensingen).
Die Beitragspflicht beginnt ab dem Monat des Eintritts, wenn er bis einschließlich zum 15. des Monats erfolgt ist, andernfalls ab dem Folgemonat. Bei Eintritt unter dem Jahr wird die Beitragshöhe anteilig errechnet und auf volle Euro gerundet.
Austritt
Der Austritt aus dem SKV muss gegenüber der Vorstandschaft schriftlich auf Papier (Fabrikstr. 32, Unterensingen) oder per E-Mail erfolgen (Kontaktadresse der Mitgliederverwaltung siehe: www.skvunterensingen.de).
Eine mündliche Abmeldung (z.B. beim Übungsleiter) oder das Fernbleiben vom Sportbetrieb reichen nicht aus, um den Austritt zu erklären.
Der Austritt ist nur zum 31.12. eines Kalenderjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende. Der Austritt ist nicht rückwirkend möglich. Die Beitragspflicht besteht im Austrittsjahr in Höhe des vollen Jahresbeitrags.
Beitragszahlung
Der SEPA-Lastschrifteinzug erfolgt i.d.R. im 2. Quartal des Jahres unter der Gläubiger-ID-Nr. des SKV (DE11ZZZ00000000644).
Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, den Jahresbeitrag im Laufe des Januars des entsprechenden Kalenderjahres ohne weitere Aufforderung auf das Vereinskonto IBAN DE37 6115 0020 0048 9096 82, BIC ESSL DE 66 XXX zu überweisen.
KONTAKT
Anfahrt:
Unsere Adresse:
Fabrikstr. 32
72669 Unterensingen
E-Mail:
Telefon:
07022 62933